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Transparenz – Richtlinien

Es ist uns wichtig, dass wir unsere Arbeit für Sie transparent gestalten. Wir verpflichten uns daher, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit aktuell zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen. Alternativ werden die Informationen auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versandt.


1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr, Satzung
Omse e.V.
Espenstr. 5
01169 Dresden

Der Omse e.V. wurde am 23.06.1990 gegründet.
Die Satzung gilt seit der Vereinsgründung. Die Satzung wurde am 12.06.2017 neu gefasst und zuletzt am 16.01.2020 geändert.

Die aktuelle Vereinssatzung können Sie hier einsehen.

2.  Wesentliche Entscheidungsträger und Organigramm

Das Organigramm des Omse e.V. können Sie hier einsehen.

Beirat:
Verena Leuterer
Iris Florstedt
Michael Scherz
Katharina Rex
Kooptiertes Mitglied: Vorstand des Vereins der Freunde und Förderer der Laborschule

Der Beirat wurde auf der Mitgliederversammlung 04.06.2022 für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie können für den Zeitaufwand im Rahmen ihrer Beiratstätigkeit eine angemessene Entschädigung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen erhalten.

Geschäftsführende Vorstände:
Andreas Warschau
Andreas Schaefer

Die Geschäftsführenden Vorstände werden für vier Jahre durch den Beirat berufen.
 

3.  Verfahren zur Besetzung von Ämtern und Stellen 
Der Beirat:
Der Beirat besteht aus mindestens drei Personen und wird alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er kann bis zu zwei weiteren Personen kooptieren.
Der Beirat bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Beirat bestellt 1-3 geschäftsführende Vorstände für vier Jahre.
Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Berufung und Abberufung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und Abschluss des Anstellungsvertrages mit diesen,
  • Regelung von Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nicht die Mitgliederversammlung dafür zuständig ist,
  • Beratung und Beschluss des Vereinshaushaltes für das Folgejahr und des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr,
  • Überwachung der Arbeit des geschäftsführenden Vorstandes
  • Erteilung der Zustimmung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften des geschäftsführenden Vorstandes.

Näheres regelt die Satzung des Omse e.V.

Besetzung von Stellen im Verein:
Zu besetzende Stellen werden durch öffentliche und interne Ausschreibung bekanntgegeben. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren bestehen keinerlei Einschränkungen, außer einer fristgerechten Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Die Auswahl geeigneter Kandidaten geschieht durch die geschäftsführenden Vorstände und die Einrichtungsleiter.

4. Kooperationsbeziehungen, z.B. Mitgliedschaften und Partnerorganisationen
Mitgliedschaften:

Eine detailierte Auflistung ist auf unserer Homepage hier zufinden.

5. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, Nutzerbeteiligung

  • Mitgliederversammlung des Omse e.V. (trifft sich mindestens einmal im Jahr)
  • Omse-Haufen – ein Zusammenschluss aller Einrichtungsleiter (trifft sich einmal im Monat)
  • Betriebsrat (zuständig für soziale Angelegenheiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, personelle Angelegenheiten, Personalplanung, Berufsausbildung / Fortbildung etc.)
  • Elternvertreter (in jeder Einrichtung)
  • Schülervertreter
  • Kinderrat (im Kindertreff)
  • Schulkonferenz (Zusammenschluss der Elternvertreter, Schülervertreter und der Schulleitung)
  • vier Stufenkonferenzen (Zusammenschluss von Schülern, Eltern und Pädagogen einer Stufe der Laborschule)
  • Eltern-Arbeitskreise der Schule (Schulentwicklung, Schulbau, Schul-Essen, Schul-Feste, Musik, Finanzen, Kommunikation, Fundraising)

6. Jahresabschlusse mit Zahlen, Daten & Fakten

Sowohl unsere Einnahmen wie auch unsere Ausgaben stellen wir in unseren Jahresberichten bereit. Diese erscheinen regelmäßig 1 mal im Jahr.
Die Darstellung der Zahlen orientiert sich an der Struktur des vom Wirtschaftsprüfer begutachteten Jahresabschlusses. Die Prüfung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Zudem sind auch hier die Mitarbeiterzahlen strukturiert. Zu beachten ist, dass die Anzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31.12. und die Vollzeitäquivalente (VZÄ) als Jahresdurchschnitt präsentiert werden.


8. Aktueller Freistellungsbescheid über die Gemeinnützigkeit
Der Omse e.V. ist durch das Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt. Den aktuellen Freistellungsbescheid (gültig bis 2026) finden Sie hier.  Wir verpflichten uns, bei der Durchführung oder Kontrolle aller wesentlichen Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten und entsprechend unseren Kräften weitere Verfahrenshilfen zu entwickeln und sie sofern vorhanden - ergänzend zu veröffentlichen.
Die Aufnahmegrundsätze des PARITÄTISCHEN erkennen wir als laufende Arbeitsgrundsätze an.

(Stand: 08.11.2021)